Jede:r Mieter:in/ Veranstalter:in haftet für Schäden, die während der Veranstaltung am Haus oder Gelände entstehen.
Der/Die Mieter:in hat eine Kaution in Höhe von 100,- € in bar bei Schlüsselübergabe zu hinterlegen, welche bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückerstattet wird.